Allgemeine Teilnahmebedingungen

Lenzburger Gaukler- & Kleinkunstfestival 2024

Veranstalter
Gauklerfestival Lenzburg
5600 Lenzburg
Schweiz

www.gauklerfestival.ch
artists@gauklerfestival.ch

Datum

  • Freitag, 16. August 2024, von ca. 18:00 bis 24:00 Uhr
  • Samstag, 17. August 2024, von ca. 16:00 bis 24:00 Uhr
  • Sonntag, 18. August 2024, von ca. 13:00 bis 18:00 Uhr

Besucher
  • Von Gross bis Klein, von Jung bis Älter
  • Sehr viele Familien
  • 10’000 – 15’000 Besucher (bei trockenem Wetter)

Auftritte
  • Ca. 15 Künstler(-gruppen) aus der ganzen Welt, verteilt auf 4-6 Spielorte
  • Alle Gruppen treten Freitag, Samstag und Sonntag auf (es werden keine Gruppen für einzelne Tage engagiert)
  • Die Gruppen spielen in der Regel jeden Tag 2 – 3 Sets. Ein Set ist 45 Minuten, inkl. Auf- und Abbau. Die reine Spielzeit muss ca. 30 Minuten betragen.
  • Die Künstler*innen wechseln in der Regel die Bühne nach einem Set, transportieren ihr Equipment und richten sich am nächsten Spielort selbständig ein
  • Nicht mobile Gruppen oder Gruppen mit längeren Auf- und Abbauzeiten und aufwändigen Produktionen stehen nach spezieller Vereinbarung ausgewählte Plätze zur Verfügung
  • Der Zeitplan ist dringend einzuhalten
  • Helfer*innen können nach vorheriger Absprache punktuell Unterstützung bieten
  • Es spielen nur angemeldete und vom Veranstalter eingeladene Künstler*innen!
  • Es gibt kein Off-Festival!

Bewerbung
Bis zum 20. März 2024 nehmen wir Anmeldungen entgegen, welche via Online Bewerbungsformular eingereicht werden. Die Zusage erfolgt spätestens im April per
E-Mail.
Leider ist es uns nicht möglich, auf jede Bewerbung persönlich zu reagieren. Wir danken für euer Verständnis. Die Teilnahme ist auf ca. 15 Gruppen beschränkt, weshalb wir leider nicht alle Künstler*innen berücksichtigen können.

Spielorte
  • Die Spielorte befinden sich in der historischen Altstadt von Lenzburg
  • Die unterschiedlich grossen Spielorte sind auf Strasse, Plätzen und in einem kleinen Park. Der Untergrund ist je nach Spielort Strassenbelag, Pflasterstein oder Rasen.
  • Der Veranstalter stellt an jedem Spielort Strom (230V) zur Verfügung
  • Alle Spielorte sind mit einer einfachen Beleuchtung ausgestattet
  • Sämtliches elektronisches Equipment wie Verstärker, Lautsprecher, Headset, Handmikrofon usw. müssen durch die Künstler*innen selber mitgebracht werden
  • Lautstärke maximal 90 dB(A)
  • Gruppen mit besonderem technischem Aufwand nur nach Absprache

Reisekosten
Jede Künstlergruppe erhält vom Veranstalter einen Pauschalbetrag an die Reisekosten. Dieser beträgt CHF 350.- bei einer Person, CHF 400.- bei zwei Personen und CHF 450.- bei drei oder mehr Personen. Der Betrag wird bar im Festivalbüro erstattet.

Verpflegung
Jede/r Künstler*in erhält Verpflegungsbons in der Höhe von gesamthaft CHF 70.- pro Person, welche auf dem Festivalgelände eingelöst werden können. Für Mitreisende besteht keinen Anspruch auf Verpflegungsbons oder sonstige Verpflegung.

Unterkunft
Der Veranstalter übernimmt die Kosten der Künstler*innen für zwei Hotelübernachtungen im Hotel Krone in Lenzburg, von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, inkl. Morgenessen. Je nach Verfügbarkeit sind dies Einzel- oder Doppelzimmer. Der Veranstalter übernimmt keine Hotelkosten für Manager, Freunde, Familie usw.

Gage
Die Künstler*innen erhalten keine Gage vom Veranstalter. Sie verdienen sich die Gage mittels Hutgeld. Aufgrund unserer langen Tradition ist dies unseren Besuchern bekannt. Die Einnahmen aus den Auftritten gehören vollumfänglich den Künstler*innen.

Anderweitige Entschädigungen
Vom Veranstalter werden ausser den erwähnten Entschädigungen keinerlei weitere Entschädigungen oder Beträge übernommen.

Werbung
  • Umfassende PR/Werbung für das Festival durch den Veranstalter
  • Hutgeld wird in der Kommunikation besonders hervorgehoben
  • Die Künstlergruppen stellen dem Veranstalter hochauflösende Fotos und Infotexte zur Verfügung

Witterung
Beim Lenzburger Gauklerfestival handelt es sich um ein Strassenfestival, welches unter freiem Himmel stattfindet. Im Falle schlechter Witterung kann keine Entschädigung beim Veranstalter geltend gemacht werden. Aufgrund der Gegebenheiten und fehlender Räumlichkeiten kann bei Schlechtwetter nur eine abgespeckte Version des Programms ermöglicht werden.
Über allfällige Programmänderungen aufgrund schlechten Wetters informieren wir kurzfristig vor Ort. Das Publikum wird auf Infotafeln über allfällige zeitliche und örtliche Verschiebungen informiert.

Versicherung
  • Die Künstler*innen haften für sich selbst und sind persönlich ausreichend versichert
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle der Teilnehmenden während des Festivals
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fremdequipment, Diebstahl oder Sachbeschädigung
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandene Kosten oder Schäden, die durch Künstler*innen verursacht werden
 
Bildrechte
  • Die Künstler*innen übertragen dem Veranstalter sämtliche Rechte für alle im Rahmen des Festivals entstandenen Aufnahmen (Bild und Ton), einschliesslich derer am eigenen Bild
  • Die Künstler*innen erklären sich einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen durch den Veranstalter oder durch deren beauftragte Dritte, verwendet werden dürfen. Dies schliesst auch die Verbreitung und Veröffentlichung in sozialen Medien mit ein.
  • Auf die Erfassung von gesamten Darbietungen wird verzichtet
  • Die Künstler erklären sich mit der Nennung des Namens in Verbindung mit den betroffenen Aufnahmen einverstanden

Vereinbarung
Die Künstler*innen bestätigen mit dem Einreichen der Bewerbung und mit dem unterzeichnen des Vertrags die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben!

Lenzburg, 11. September 2023

Lenzburger Gaukler- & Kleinkunstfestival